Rückforderung der Retrozessionen von Banken
Das Bundesgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch Banken die Retrozessionen Ihren Kunden zurückerstatten müssen. AFP vertritt gestützt auf das Bundesgerichtsurteil Kunden, welche von Ihren Banken die Retrozessionen zurückfordern.
Banken haben bis anhin oftmals allfällige Retrozessionen, Kick-backs oder sonstige Rückvergütungen behalten und nicht Ihren Kunden zurück erstattet. Das Bundesgericht hat nun klar gestellt, dass diese Retrozessionen den Kunden und nicht den Banken gehören. . Bereits im Jahre 2006 hat AFP zahlreiche Anleger erfolgreich vertreten, welche nach einem entsprechendenUrteil des Bundesgerichts Retrozessionen von Vermögensverwalter zurück verlangt haben. Damals hatte das Bundesgericht entschieden, dass die Vermögensverwalter den Kunden die Retrozessionen zurück erstatten müssen. Da das Bundesgericht seine Rechtsprechung nun auf Banken ausgeweitet hat, betreut AFP nun auch Bankkunden in dieser Frage.
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Medienberichterstattung
- Neue Zürcher Zeitung - 31.10.2014 (PDF) (D)
- Tages-Anzeiger - 25.09.2014 (PDF) (D)
- Neue Zürcher Zeitung NZZ - 24.10.2013 (Web) (D)
- Magazin ECO - 21.10.2013 (Web/Video) (D)
- Tages Anzeiger / Berner Zeitung - 08.10.2013 (PDF) (D)
- Le Temps - 26.02.2013 (PDF) (F)
- Sonntagszeitung - 10.02.2013 - Banken knausern bei Rückgabe von Kickbacks (JPG) (D)
- Tages Anzeiger - 5.11.2012 - Das Urteil betrifft sehr viele Anleger (Web) (D)
- SonntagsZeitung - 4.11.2012 - Anwalt bereitet erste Klage vor (PDF) (D)
- NZZ - 2.11.2012 - Mehr Transparenz für Bankkunden (PDF) (D)
- Finanz und Wirtschaft - 1.11.2012 - Banken verlieren Einnahmequelle (Web) (D)
- Tages Anzeiger - 1.11.2012 - Banken müssen Kickbacks herausgeben (Web) (D)
- Kassensturz - 1.11.2012 - Urteil: Bank-Provisionen gehören den Kunden (Web/Video) (D)