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Aktuelle Fälle

 

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Vertretung der Opfer von national- und internationalen Anlagebetrügereien sowie von Betroffenen grosser Produkthaftungsschäden (quasi Classaction). Wir stellen regelmässig entsprechende Gruppen zusammen, um die Anwaltskosten der einzelnen Kläger möglichst gering zu halten. Für die jeweiligen Klagen bieten wir spezielle Teams an. Unsere Kanzlei offeriert zudem die Möglichkeit sich an amerikanischen Classactions zu beteiligen.

In der Folge Aktuelles zu laufenden Verfahren:

 
Islam Holding Fall - Quasi Classaction

Die Kanzlei Fischer und Partner vertritt ca. 200 Personen, das heisst mit Abstand die grösste Schweizer Gruppe der Yimpas Group AG Opfer. Über die Prozesse beim Kantonsgericht in Nidwalden und bei der Bundesanwaltschaft wurde vielfach in der Presse berichtet.

Bis zum jetztigen Zeitpunkt sind 43 positive Urteile ergangen. Interessenten wenden sich an unsere Mitarbeiterin Frau Özlem Terlemez. Ebenso betreuen wir Kombassan, Seiko und weitere Islam Holding Opfer.

Artikel über Prof. Daniel Fischer;
»Erschienen in der türkischen Zeitung "Hürriyet".

Auszug Sonntagszeitung vom Juli 2006

Weitere Informationen finden hier.


Retrozessionsklagen

Im Jahr 2006 hat das schweizerische Bundesgericht wegweisende Entscheide dahingehend gefällt, als das Vermögensverwalter und Banken nicht mehr berechtigt sind, Provisionen, Kickbacks und Bestandeszahlungen einzubehalten. Diese stehen einzig und allein dem Anleger zu.

Weitere Informationen:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind wir mit verschiedenen Vermögensverwaltern dabei, aussergerichtliche Vereinbarungen abzuschliessen. Erste positive Vergleiche wurden abgeschlossen. In den kommende Monaten werden wir erste Klagen einreichen. Interessenten wenden sich an Herrn Rechtsanwalt Dr. Daniel Fischer oder Rechtsanwalt Enzo Caputo.


Vioxx - Quasi Classaction
Bekanntlich sind in Amerika Urteile ergangen, wonach das Schmerzmittel Vioxx schwerwiegende gesundheitliche Schäden hervorrufen kann. Für die europäischen Opfer wurde der amerikanische Gerichtsstand in erster Instanz agelehnt. Rechtsanwalt Dr. Daniel Fischer ist in beratender Funktion bei den Klageverfahren in Deutschland tätig.

 
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