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Arbeitsrecht in der Schweiz

Das Arbeitsrecht nimmt einen immer grösseren Stellenwert in der Rechtsberatung von Fischer & Partner ein. Dabei verstehen wir unter Arbeitsrecht nicht nur die streitige Durchsetzung von Ansprüchen aus bestehenden oder gekündigten Arbeitsverhältnissen, sondern vielmehr auch die präventive Vertragsgestaltung zur Vermeidung späterer Konflikte.

In einer sich auch arbeitsvertraglich immer weiter entwickelnden Welt wird die anwaltliche Beratung schon bei Vertragsverhandlungen und vor Abschluss eines Arbeitsvertrages immer wichtiger. Fragen von Bonusregelungen, Mitarbeiterbeteiligungen (Optionen) Einsatzflexibilität, Kündigungsfristen, Sozialversicherungsfragen usw. sollten im Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Vorfeld detailliert ausgehandelt und geklärt werden.

Grenzüberschreitende Arbeitsverträge und der grosse Bedarf an ausländischen Fach- und Führungskräften in der Schweiz erfordern entsprechende arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse, die durch unser international ausgerichtetes Team gewährleistet werden.

Da wir grundsätzlich in allen Rechtsfragen immer „über den Tellerrand schauen“, gehört zum Thema Arbeitsrecht für uns selbstverständlich auch die Beratung und Vertretung in den arbeitsrechtlichen Grenzbereichen, wie Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen und die Abklärung von Gerichtsständen zur Geltendmachung von Ansprüchen in internationalen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

 
 
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