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Vollmacht
 
Das Vertragsverhältnis zwischen Klient und Anwalt bestimmt sich im schweizerischen Recht nach Art. 394 ff. OR, "Der einfache Auftrag", Anwaltsvollmacht genannt. Eine Anwaltsvollmacht kann hier heruntergeladen werden.

Im Auftragsrecht ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhalten einer Kündigungsfrist jederzeit sofort aufzulösen (Art. 404 OR).
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Vertragsauflösung nicht zur Unzeit geschieht, andernfalls ist der geschädigten Partei den daraus erwachsenen Schaden zu ersetzen. Der beauftragte Anwalt ist verpflichtet, das Mandat nach besten Wissen und Gewissen und mit gehöriger Sorgfalt zu erfüllen.

Laden Sie bitte folgende Anwaltsvollmacht im RTF-Format oder im PDF-Format herunter, füllen diese aus und faxen Sie sie an eine unserer Adressen.

 
 
Partei Anwalt Recht und Mandat
auftragsrecht und anwaltsvollmacht
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